Zum Inhalt springen
Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 17 IRG – Auslieferungshaftbefehl

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die vorläufige Auslieferungshaft und die Auslieferungshaft werden durch schriftlichen Haftbefehl (Auslieferungshaftbefehl) des Oberlandesgerichts angeordnet.

(2) In dem Auslieferungshaftbefehl sind anzuführen

  • 1. der Verfolgte,
  • 2. der Staat, an den die Auslieferung nach den Umständen des Falles in Betracht kommt,
  • 3. die dem Verfolgten zur Last gelegte Tat,
  • 4. das Ersuchen oder im Fall des § 16 Abs. 1 Nr. 2 die Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der Verfolgte einer Tat, die zu seiner Auslieferung Anlaß geben kann, dringend verdächtig ist, sowie
  • 5. der Haftgrund und die Tatsachen, aus denen er sich ergibt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 17 IRG verweisen

  • § 22 IRG – Verfahren nach vorläufiger Festnahme
  • § 34 IRG – Haft zur Durchführung der Auslieferung
  • § 45 IRG – Durchlieferungsverfahren
  • § 58 IRG – Sicherung der Vollstreckung

Rechtsprechung zu § 17 IRG

3 Entscheidungen zitieren § 17 IRG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 29.04.2020 – 2 BvR 672/20 · 2. Senat 2. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - unzureichende Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Maßstäben sowie Nichtvorlage entscheidungserheblicher …

  • BVerfG, Beschl. v. 21.04.2020 – 2 BvQ 21/20 · 2. Senat 2. Kammer

    Ablehnung des Erlasses einer isoliert beantragten eA zur Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls - Folgenabwägung

  • BVerfG, Beschl. v. 16.09.2010 – 2 BvR 1608/07 · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Gebot einer verfassungskonformen Auslegung des § 22 Abs 3 S 2 IRG in Evidenzfällen - Pflicht des AG zur jedenfalls summarischen Prüfung der Haftvoraussetzungen der §§ 15, 16 IRG - hier: Festhalteanordnung (§ 22 IRG) bezüglich eines wegen politischer Verfolgung …

Weitere Entscheidungen zu § 17 IRG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 17 IRG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 17 IRG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten