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Zitierfest

InsO · Insolvenzordnung

§ 238b InsO – Stimmrecht der Berechtigten aus gruppeninternen Drittsicherheiten

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Sieht der Plan Eingriffe in Rechte aus gruppeninternen Drittsicherheiten vor, richtet sich das Stimmrecht nach dem Befriedigungsbeitrag, der aus der Geltendmachung der Rechte aus der Drittsicherheit mutmaßlich zu erwarten ist.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 238b InsO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 238b InsO? Zitiere den Wortlaut.“

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