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Zitierfest

HWG · Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

§ 9 HWG

Amtliche Fassung, Stand 19.07.2023.

Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Satz 1 ist nicht anzuwenden auf die Werbung für Fernbehandlungen, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 9 HWG verweisen

Rechtsprechung zu § 9 HWG

4 Entscheidungen zitieren § 9 HWG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 09.12.2021 – I ZR 146/20 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Werbung für Fernbehandlung 1. Der für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgebliche Begriff der "allgemein anerkannten fachlichen Standards" im Sinne von § 9 Satz 2 HWG ist unter Rückgriff auf den entsprechenden Begriff in § 630a Abs. 2 BGB und die dazu mit Blick auf die vom Arzt zu erfüllenden Pflichten aus einem medizinischen Behandlungsvertrag entwickelten …
  • BGH, Beschl. v. 26.03.2026 – I ZR 118/24 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Online-Diagnose Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV einer Regelung (hier: § 9 HWG) entgegen, die die Werbung für eine nicht den im Inland anerkannten fachlichen Standards entsprechende Fernbehandlung …
  • BGH, Urt. v. 29.05.2024 – I ZR 43/23 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Hydra Energy 1. Die Vorschrift des § 43 Abs. 2 MessEG, die dem Schutz des Verkehrs vor Fehlannahmen über die relative Füllmenge einer Fertigpackung ("Mogelpackung") dient, fällt, soweit Handlungen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern betroffen sind, in den Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 1 der in diesem Verhältnis eine Vollharmonisierung bewirkenden Richtlinie 2005/29/EG. Damit ist, weil …
  • OLG München, Urt. v. 18.04.2024 – 29 U 1824/23e · 29. Zivilsenat

    Rechtsbruch, Fernbehandlung, Telemedizin, Wettbewerbsrecht, Unterlassungsanspruch, Bestimmtheit des Klageantrags, Fachliche Standards

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