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Zitierfest

HWG · Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

§ 10 HWG

Amtliche Fassung, Stand 19.07.2023.

(1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.

(2) Für Arzneimittel, die psychotrope Wirkstoffe mit der Gefahr der Abhängigkeit enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Menschen die Schlaflosigkeit oder psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen, darf außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden. Dies gilt auch für Arzneimittel, die zur Notfallkontrazeption zugelassen sind.

Verweise

Vorschriften, die auf § 10 HWG verweisen

Rechtsprechung zu § 10 HWG

16 Entscheidungen zitieren § 10 HWG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 26.03.2026 – I ZR 74/25 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Werbung für medizinisches Cannabis Der Betreiber einer Internetplattform zur Vermittlung von Behandlungen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Form von Cannabis zu medizinischen Zwecken verstößt gegen das Verbot der Publikumswerbung in § 10 Abs. 1 HWG, wenn er unter Verweis auf die mit medizinischem Cannabis therapierbaren Beschwerden Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzten …
  • BGH, Urt. v. 19.10.2011 – I ZR 223/06 · 1. Zivilsenat

    Wettbewerbswidrige Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente im Internet

  • EuGH, Urt. v. 11.12.2003 – C-322/01

    Deutscher Apothekerverband eV gegen 0800 DocMorris NV und Jacques Waterval. Ersuchen um Vorabentscheidung: Landgericht Frankfurt am Main - Deutschland. Artikel 28 EG und 30 EG - Richtlinien 92/28/EWG und 2000/31/EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Verkauf von Humanarzneimitteln über das …

  • BGH, Urt. v. 28.09.2011 – I ZR 96/10 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: INJECTIO 1. Eine Werbung für ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, in der die Wirkstoffe des Arzneimittels und deren jeweilige Anwendungsgebiete genannt sind, fällt auch dann unter das Verbot der Werbung mit Anwendungsgebieten nach § 5 HWG, wenn in der Werbung die Pflichtangabe gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9, § 11 Abs. 3 Satz 1 AMG („Anwendungsgebiete: Registriertes homöopathisches …
  • BGH, Urt. v. 09.09.2010 – I ZR 193/07 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE 1. Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt auch dann vor, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen . 2. Die Bestimmungen der § 78 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 …
  • BGH, Urt. v. 09.09.2010 – I ZR 98/08 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Bonuspunkte Bei einer Publikumswerbung stellt eine Werbegabe im Wert von einem Euro eine geringwertige Kleinigkeit i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Fall 2 HWG dar .

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