Die Register einschließlich der Registerordner werden elektronisch geführt. § 8a Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt.
HRV · Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters
§ 7 HRV – Elektronische Führung des Handelsregisters
Amtliche Fassung, Stand 08.12.2025.
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