Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.
HGB · Handelsgesetzbuch
§ 348 HGB
Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.
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