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Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 29 HGB

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma, den Ort und die inländische Geschäftsanschrift seiner Handelsniederlassung bei dem Gericht, in dessen Bezirke sich die Niederlassung befindet, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

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„Was regelt § 29 HGB? Zitiere den Wortlaut.“

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