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Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 17 HGB

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 17 HGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 17 HGB? Zitiere den Wortlaut.“

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