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Zitierfest

GWB · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 174 GWB – Beteiligte am Beschwerdeverfahren

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2026.

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 174 GWB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 174 GWB? Zitiere den Wortlaut.“

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