An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.
GWB · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 174 GWB – Beteiligte am Beschwerdeverfahren
Amtliche Fassung, Stand 20.07.2026.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 174 GWB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 174 GWB? Zitiere den Wortlaut.“