Die Oberlandesgerichte sind in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz.
GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
§ 118 GVG
Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.
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