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Zitierfest

GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 29 GRCh – Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 29 GRCh nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 29 GRCh? Zitiere den Wortlaut.“

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