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Zitierfest

GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Art. 30 GRCh – Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.

Rechtsprechung zu Art. 30 GRCh

20 Entscheidungen zitieren Art. 30 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 05.12.2012 – 7 AZR 698/11 · 7. Senat

    Leitsatz: Die nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht etwa aus unionsrechtlichen Gründen teleologisch zu reduzieren.
  • BAG, Beschl. v. 08.12.2011 – 6 AZN 1371/11 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Der in Art. 30 GRC geregelte Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigter Entlassung ist nach nationalem Recht für Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG dadurch gewährleistet, dass von den Gerichten für Arbeitssachen überprüft wird, ob die Kündigung gegen die guten Sitten verstößt (§ 138 Abs. 1 BGB) oder ob sie Treu und Glauben (§ 242 BGB) aus Gründen verletzt, die …
  • BAG, Urt. v. 18.06.2025 – 7 AZR 50/24 · 7. Senat

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

  • BAG, Urt. v. 30.03.2023 – 2 AZR 309/22 · 2. Senat

    Leitsatz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.
  • BAG, Urt. v. 17.04.2019 – 7 AZR 410/17 · 7. Senat

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre

  • BAG, Urt. v. 22.01.2014 – 7 AZR 243/12 · 7. Senat

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - Grundrechtecharta

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