Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Unionsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.
GRCh · Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Art. 30 GRCh – Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung
Rechtsprechung zu Art. 30 GRCh
20 Entscheidungen zitieren Art. 30 GRCh, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BAG, Urt. v. 05.12.2012 – 7 AZR 698/11 · 7. Senat
Leitsatz: Die nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht etwa aus unionsrechtlichen Gründen teleologisch zu reduzieren.
BAG, Beschl. v. 08.12.2011 – 6 AZN 1371/11 · 6. Senat
Leitsatz: 1. Der in Art. 30 GRC geregelte Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigter Entlassung ist nach nationalem Recht für Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit des § 1 KSchG dadurch gewährleistet, dass von den Gerichten für Arbeitssachen überprüft wird, ob die Kündigung gegen die guten Sitten verstößt (§ 138 Abs. 1 BGB) oder ob sie Treu und Glauben (§ 242 BGB) aus Gründen verletzt, die …
BAG, Urt. v. 18.06.2025 – 7 AZR 50/24 · 7. Senat
Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung
BAG, Urt. v. 30.03.2023 – 2 AZR 309/22 · 2. Senat
Leitsatz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.
BAG, Urt. v. 17.04.2019 – 7 AZR 410/17 · 7. Senat
Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag - Höchstdauer sieben Jahre
BAG, Urt. v. 22.01.2014 – 7 AZR 243/12 · 7. Senat
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - Grundrechtecharta
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