(1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts hat (Geschäftswert), soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.
GNotKG · Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
(1) Die Gebühren richten sich nach dem Wert, den der Gegenstand des Verfahrens oder des Geschäfts hat (Geschäftswert), soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz erhoben.
17 Entscheidungen zitieren § 3 GNotKG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BayObLG, Beschl. v. 06.12.2024 – 101 VA 129/24 · 1. Zivilsenat
Zulässige Einsicht der Staatsanwaltshaft in die Akte eines zivilgerichtlichen Verfahrens
BayObLG, Beschl. v. 17.10.2024 – 102 VA 81/24 · 2. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Ersucht eine Landeszahnärztekammer zum Zweck der Überprüfung eines berufsrechtlichen Verstoßes eines ihrer Mitglieder um Einsicht in die Akten eines Haftpflichtprozesses, handelt es sich nicht um ein Akteneinsichtsgesuch im Sinne des § 299 Abs. 2 ZPO , sondern um ein Amtshilfeersuchen des Art. 35 Abs. 1 GG. (Rn. 15) 2. Das um gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 23 ff. EGGVG angegangene Gericht …
BayObLG, Beschl. v. 26.08.2024 – 102 VA 108/24 · 2. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Bei der auf § 11 Abs. 2 Satz 1 KapMuG a. F. (§ 14 Abs. 2 Satz 1 KapMuG n. F.) gestützten Anordnung der Bekanntmachung von Daten im Bundesanzeiger (Klageregister) handelt es sich nicht um einen Justizverwaltungsakt. (Rn. 49) 2. Begehrt ein Beigeladener des Musterverfahrens vom Gericht die (Teil-)Anonymisierung eines auf diese Weise bekanntgemachten Beschlusses, ist gegen die Ablehnung des …
BayObLG, Beschl. v. 18.06.2024 – 101 VA 178/23 · 1. Zivilsenat
Rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in Insolvenzakten – Keine insolvenzspezifische Pflichten des Insolvenzverwalters gegenüber Gesellschaftern und Organen der Schuldnerin
BayObLG, Beschl. v. 06.06.2024 – 101 VA 36/24 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Die Einordnung in die Vergütungsstufen des § 8 Abs. 2 VBVG erfolgt ausschließlich anhand des formal erworbenen Abschlusses und wird damit nicht mehr durch das Vorliegen von für die Betreuung nutzbaren Fachkenntnissen bestimmt. (Rn. 19 – 20) 2. Es bedeutet keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG), dass ein registrierter Betreuer nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 VBVG allein …
BayObLG, Beschl. v. 08.05.2024 – 101 VA 18/24 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Drittschuldner gemäß Gläubigerantrag zuzustellen, steht dem Titelgläubiger der Rechtsbehelf der Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 Abs. 2 ZPO offen; ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Verfahren der §§ 23 ff. EGGVG ist nicht statthaft. (Rn. 21) 2. Nach einer Erledigung des Verfahrens gemäß §§ …