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Zitierfest

GewStG · Gewerbesteuergesetz

§ 5 GewStG – Steuerschuldner

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

(1) Steuerschuldner ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Ist die Tätigkeit einer Personengesellschaft Gewerbebetrieb, so ist Steuerschuldner die Gesellschaft. Wird das Gewerbe in der Rechtsform einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung mit Sitz im Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) - (ABl. L 199 vom 31.7.1985, S. 1) betrieben, sind abweichend von Satz 3 die Mitglieder Gesamtschuldner.

(2) Geht ein Gewerbebetrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer über (§ 2 Abs. 5), so ist der bisherige Unternehmer bis zum Zeitpunkt des Übergangs Steuerschuldner. Der andere Unternehmer ist von diesem Zeitpunkt an Steuerschuldner.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 GewStG verweisen

Rechtsprechung zu § 5 GewStG

73 Entscheidungen zitieren § 5 GewStG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 03.02.2010 – IV R 59/07 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Geht das Vermögen einer Oberpersonengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen ihrer Gesellschafter über, so bedingt dies bei der Unterpersonengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verlustabzugs nach § 10a GewStG . 2. NV: Beruht die Gesamtrechtsnachfolge auf einem dem UmwStG 1995 unterstehenden Vorgang, ist für den Wegfall des Verlustabzugs auch die Rückwirkung gem. § 2 …
  • BFH, Urt. v. 28.02.2013 – IV R 33/09 · 4. Senat

    Leitsatz: NV: Eine Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG auch Steuerschuldner der Gewerbesteuer, soweit nach § 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG 1995 i.d.F. des JStG 1997 (BGBl I 1996, 2049) ein Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt.
  • BVerfG, Urt. v. 10.04.2018 – 1 BvR 1236/11 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Mit dem aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist es vereinbar, dass eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) nach § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG bei Verkauf eines Anteils durch einen Mitunternehmer grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig ist, obwohl der Veräußerungsgewinn beim Veräußerer verbleibt. 2. Die Freistellung des auf natürliche Personen …
  • BFH, Urt. v. 31.08.2022 – X R 17/21 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus; insbesondere die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsausgaben sind daher gewerbesteuerrechtlich unbeachtlich. 2. Diese allgemeinen Grundsätze gelten auch im Fall eines (von § 2 Abs. …
  • BFH, Urt. v. 08.12.2016 – IV R 8/14 · 4. Senat

    Leitsatz: 1. Betreibt eine Personengesellschaft als Inhaber eines Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, ein gewerbliches Unternehmen i.S. des § 15 EStG, unterhält sowohl die atypisch stille Gesellschaft, der dieses Unternehmen für die Dauer ihres Bestehens zugeordnet wird, als auch die Personengesellschaft jeweils einen selbständigen Gewerbebetrieb. 2. Der Inhaber des …
  • BFH, Urt. v. 07.09.2016 – IV R 31/13 · 4. Senat

    Leitsatz: Der Gewerbesteuermessbescheid des Erhebungszeitraums, auf dessen Ende der vortragsfähige Fehlbetrag nach § 10a GewStG gesondert festzustellen ist, ist für den Verlustfeststellungsbescheid dieses Erhebungszeitraums kein Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO, soweit das Merkmal der sachlichen Steuerpflicht für die Beurteilung des Merkmals der Unternehmensidentität von Bedeutung ist.

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