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Zitierfest

GewO · Gewerbeordnung

§ 30 GewO – Privatkrankenanstalten

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2026.

(1) Unternehmer von Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie von Privatnervenkliniken bedürfen einer Konzession der zuständigen Behörde. Die Konzession ist nur dann zu versagen, wenn

  • 1. Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Unternehmers in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt oder Klinik dartun,
  • 1a. Tatsachen vorliegen, welche die ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten als nicht gewährleistet erscheinen lassen,
  • 2. nach den von dem Unternehmer einzureichenden Beschreibungen und Plänen die baulichen und die sonstigen technischen Einrichtungen der Anstalt oder Klinik den gesundheitspolizeilichen Anforderungen nicht entsprechen,
  • 3. die Anstalt oder Klinik nur in einem Teil eines auch von anderen Personen bewohnten Gebäudes untergebracht werden soll und durch ihren Betrieb für die Mitbewohner dieses Gebäudes erhebliche Nachteile oder Gefahren hervorrufen kann oder
  • 4. die Anstalt oder Klinik zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten oder von Geisteskranken bestimmt ist und durch ihre örtliche Lage für die Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grundstücke erhebliche Nachteile oder Gefahren hervorrufen kann.

(2) Vor Erteilung der Konzession sind über die Fragen zu Absatz 1 Nr. 3 und 4 die Ortspolizei- und die Gemeindebehörden zu hören.

Verweise

Vorschriften, die auf § 30 GewO verweisen

  • § 13b GewO – Anerkennung ausländischer Unterlagen und Bescheinigungen
  • § 29 GewO – Auskunft und Nachschau
  • § 49 GewO – Erlöschen von Erlaubnissen
  • § 144 GewO – Verletzung von Vorschriften über erlaubnisbedürftige stehende Gewerbe

Rechtsprechung zu § 30 GewO

17 Entscheidungen zitieren § 30 GewO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 04.06.2019 – B 12 R 10/18 R (amtliche Veröffentlichung) · 12. Senat

    Leitsatz: 1. Entsprechend dem Versorgungsauftrag in der gesetzlichen Krankenversicherung haben die regulatorischen Rahmenbedingungen der gewerberechtlichen Konzession einer Privatnervenklinik in der Regel die Eingliederung ärztlichen Klinikpersonals in die Organisations- und Weisungsstruktur des Krankenhauses zur Folge. 2. Für die nur ausnahmsweise in Betracht kommende selbstständige Tätigkeit im …
  • BGH, Beschl. v. 21.04.2011 – III ZR 114/10 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: Errichtet der Träger eines Plankrankenhauses als Alleingesellschafter eine GmbH, die auf dem Gelände des Plankrankenhauses eine Privatkrankenanstalt für Privatpatienten betreibt, unterliegt diese Privatkrankenanstalt auch dann nicht den Bestimmungen des Krankenhausentgeltrechts, wenn sie ihre Patienten mit Hilfe der apparativen Ausstattung und unter Einsatz von Ärzten des Plankrankenhauses …
  • BFH, Urt. v. 08.07.2025 – XI R 36/23 (amtliche Veröffentlichung) · 11. Senat

    Leitsatz: 1. Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie …
  • BGH, Beschl. v. 24.08.2022 – XII ZR 76/21 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Mietrechtsstreit nach außerordentlicher Kündigung von Gewerberäumen: Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht bei Übergehen von Parteivortrag zum Zahlungsverzug

  • BSG, Urt. v. 29.06.2022 – B 6 KA 13/21 R (amtliche Veröffentlichung) · 6. Senat

    Leitsatz: Die Ermächtigung einer räumlich und organisatorisch nicht an das betreibende Krankenhaus angebundenen psychiatrischen Institutsambulanz hängt nicht davon ab, dass der Krankenhausplan des Landes am geplanten Standort eine stationäre Einrichtung des Krankenhausträgers ausweist.
  • BGH, Urt. v. 17.05.2018 – III ZR 195/17 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur Verfassungsmäßigkeit der Entgeltbindung von Privatkliniken, die mit einem für die Behandlung durch Krankenkassen zugelassenen Krankenhaus, insbesondere mit einem Plankrankenhaus (§ 108 Nr. 2 SGB V), räumlich und organisatorisch verbunden sind (§ 17 Abs. 1 Satz 5 KHG). 2. Die Begrenzung der Entgelthöhe für "verbundene" Privatkliniken gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG erfasst auch den Fall, dass …

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