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Zitierfest

GenG · Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

§ 25 GenG – Vertretung, Zeichnung durch Vorstandsmitglieder

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

(1) Die Mitglieder des Vorstands sind nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Genossenschaft befugt. Die Satzung kann Abweichendes bestimmen. Ist eine Willenserklärung gegenüber der Genossenschaft abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Vorstandsmitglied oder im Fall des § 24 Abs. 1 Satz 2 gegenüber einem Aufsichtsratsmitglied.

(2) Die Satzung kann auch bestimmen, dass einzelne Vorstandsmitglieder allein oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Genossenschaft befugt sind. Absatz 1 Satz 3 gilt in diesen Fällen sinngemäß.

(3) Zur Gesamtvertretung befugte Vorstandsmitglieder können einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. Dies gilt sinngemäß, falls ein einzelnes Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Genossenschaft befugt ist.

(4) (weggefallen)

Verweise

Vorschriften, die auf § 25 GenG verweisen

  • § 87 GenG – Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium

Rechtsprechung zu § 25 GenG

5 Entscheidungen zitieren § 25 GenG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 17.05.2011 – VII R 47/10 · 7. Senat

    Leitsatz: Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank ist gewerblich und daher mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar. Ein Anspruch auf Zulassung einer Ausnahme besteht nur, wenn eine konkrete Gefährdung der Berufspflichten des Steuerberaters mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Hierfür trägt der Antragsteller die Darlegungslast und Feststellungslast. Eine …
  • BSG, Urt. v. 12.12.2023 – B 12 R 11/21 R · 12. Senat

    Leitsatz: Ein Mitglied eines dreiköpfigen Vorstands einer Genossenschaft ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn es bei der Wahrnehmung seiner Leitungsaufgaben in die Organisation der Genossenschaft eingebunden ist und nach objektiven Kriterien nicht erkennbar unentgeltlich tätig wird.
  • BGH, Urt. v. 14.01.2019 – AnwZ (Brfg) 25/18 · Senat für Anwaltssachen

    Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei einer Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

  • LAG Nürnberg, Urt. v. 09.09.2025 – 7 SLa 284/24 · 7. Kammer

    Passivlegitimation bei Klage des Bewerbers wegen Diskriminierung

  • BGH, Urt. v. 23.11.2011 – XII ZR 210/09 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zur Rechtsnatur einer Garagengemeinschaft nach § 266 ZGB-DDR. 2. Für die Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages genügt es, wenn sich aus der Kündigungserklärung entnehmen lässt, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll und die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. 3. Das gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern die …

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