Zum Inhalt springen
Zitierfest

FreizügG/EU · Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

§ 13 FreizügG/EU – Staatsangehörige der Beitrittsstaaten

Amtliche Fassung, Stand 16.07.2026.

Soweit nach Maßgabe des Beitrittsvertrages eines Mitgliedstaates zur Europäischen Union abweichende Regelungen anzuwenden sind, findet dieses Gesetz Anwendung, wenn die Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 284 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genehmigt wurde.

Rechtsprechung zu § 13 FreizügG/EU

8 Entscheidungen zitieren § 13 FreizügG/EU, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BSG, Urt. v. 30.01.2013 – B 4 AS 54/12 R · 4. Senat

    Leitsatz: Eine schwangere Unionsbürgerin, die sich bei zeitnaher Geburt des Kindes auch auf ein Aufenthaltsrecht wegen einer bevorstehenden Familiengründung im Bundesgebiet berufen kann, ist nicht von SGB 2-Leistungen ausgeschlossen.
  • BSG, Urt. v. 12.05.2021 – B 4 AS 34/20 R · 4. Senat

    (Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - kein anderes Aufenthaltsrecht - fehlende Arbeitsgenehmigung-EU für einen rumänischen Staatsangehörigen - Aufenthaltsverfestigung nach mehr als sechsmonatigem Aufenthalt im Inland - …

  • BFH, Beschl. v. 27.04.2015 – III B 127/14 · 3. Senat

    Leitsatz: Bestehen für das Herkunftsland eines Unionsbürgers während einer Übergangszeit nach dem Beitritt zur Europäischen Union Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, so unterfällt der Unionsbürger nur dann nicht § 62 Abs. 1 EStG, sondern den einschränkenden Regelungen des § 62 Abs. 2 EStG, wenn die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen ergriffen hat, durch die der Unionsbürger …
  • BVerwG, Urt. v. 31.05.2012 – 10 C 8/12 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU setzt voraus, dass der Betroffene während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt war. 2. Ein Recht auf Daueraufenthalt kann sich auch aus Aufenthaltszeiten eines Drittstaatsangehörigen in Deutschland ergeben, bevor der Drittstaat der Europäischen Union beigetreten ist. Diese …
  • BSG, Urt. v. 27.03.2020 – B 10 EG 5/18 R · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Unionsbürger sind vom Elterngeldbezug nur ausgeschlossen, wenn die zuständige Ausländerbehörde förmlich festgestellt hat, dass sie nicht freizügigkeitsberechtigt sind. 2. Den Elterngeldbehörden steht keine eigenständige Kompetenz zur Prüfung der materiellen Freizügigkeitsberechtigung von Unionsbürgern zu.
  • BVerwG, Beschl. v. 13.07.2010 – 1 C 14/09 · 1. Senat

    Leitsatz: Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2004/38/EG entsteht.

Weitere Entscheidungen zu § 13 FreizügG/EU suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 FreizügG/EU nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 FreizügG/EU? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten