Soweit nach Maßgabe des Beitrittsvertrages eines Mitgliedstaates zur Europäischen Union abweichende Regelungen anzuwenden sind, findet dieses Gesetz Anwendung, wenn die Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 284 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genehmigt wurde.
FreizügG/EU · Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
§ 13 FreizügG/EU – Staatsangehörige der Beitrittsstaaten
Rechtsprechung zu § 13 FreizügG/EU
8 Entscheidungen zitieren § 13 FreizügG/EU, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BSG, Urt. v. 30.01.2013 – B 4 AS 54/12 R · 4. Senat
Leitsatz: Eine schwangere Unionsbürgerin, die sich bei zeitnaher Geburt des Kindes auch auf ein Aufenthaltsrecht wegen einer bevorstehenden Familiengründung im Bundesgebiet berufen kann, ist nicht von SGB 2-Leistungen ausgeschlossen.
BSG, Urt. v. 12.05.2021 – B 4 AS 34/20 R · 4. Senat
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - kein anderes Aufenthaltsrecht - fehlende Arbeitsgenehmigung-EU für einen rumänischen Staatsangehörigen - Aufenthaltsverfestigung nach mehr als sechsmonatigem Aufenthalt im Inland - …
BFH, Beschl. v. 27.04.2015 – III B 127/14 · 3. Senat
Leitsatz: Bestehen für das Herkunftsland eines Unionsbürgers während einer Übergangszeit nach dem Beitritt zur Europäischen Union Beschränkungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit, so unterfällt der Unionsbürger nur dann nicht § 62 Abs. 1 EStG, sondern den einschränkenden Regelungen des § 62 Abs. 2 EStG, wenn die zuständige Ausländerbehörde Maßnahmen ergriffen hat, durch die der Unionsbürger …
BVerwG, Urt. v. 31.05.2012 – 10 C 8/12 · 10. Senat
Leitsatz: 1. Das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU setzt voraus, dass der Betroffene während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt war. 2. Ein Recht auf Daueraufenthalt kann sich auch aus Aufenthaltszeiten eines Drittstaatsangehörigen in Deutschland ergeben, bevor der Drittstaat der Europäischen Union beigetreten ist. Diese …
BSG, Urt. v. 27.03.2020 – B 10 EG 5/18 R · 10. Senat
Leitsatz: 1. Unionsbürger sind vom Elterngeldbezug nur ausgeschlossen, wenn die zuständige Ausländerbehörde förmlich festgestellt hat, dass sie nicht freizügigkeitsberechtigt sind. 2. Den Elterngeldbehörden steht keine eigenständige Kompetenz zur Prüfung der materiellen Freizügigkeitsberechtigung von Unionsbürgern zu.
BVerwG, Beschl. v. 13.07.2010 – 1 C 14/09 · 1. Senat
Leitsatz: Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Recht auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2004/38/EG entsteht.
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