FGO · Finanzgerichtsordnung
§ 70 FGO
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
Rechtsprechung zu § 70 FGO
20 Entscheidungen zitieren § 70 FGO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BFH, Beschl. v. 19.07.2012 – X B 62/12 · 10. Senat
Leitsatz: NV: Die Anfechtbarkeit eines Beschlusses, der einen Rechtsstreit in einen anderen Rechtsweg verweist, richtet sich nach § 17a Abs. 4 GVG und nicht nach § 70 Satz 2 FGO (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 6. November 2006 VII B 282/06, BFH/NV 2007, 264).
BFH, Beschl. v. 21.08.2018 – X S 23/18 · 10. Senat
Leitsatz: 1. NV: Die gesetzlich angeordnete Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt ausnahmsweise dann, wenn ein solcher Beschluss auf einem offensichtlichen Irrtum beruht (bzw. offensichtlich fehlerhaft ist) und zu einem mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu vereinbarenden --d.h. im Ergebnis willkürlichen-- Ausschluss des gesetzlichen Richters führen würde. 2. NV: Zu den ungeschriebenen …
BFH, Beschl. v. 29.06.2015 – III S 12/15 · 3. Senat
Leitsatz: 1. NV: Die für ein gerichtliches Aussetzungsverfahren vorzunehmende Bestimmung des örtlich zuständigen FG nach § 39 Abs. 1 Nr. 4 FGO wird nicht unzulässig, wenn vor der Entscheidung durch den BFH der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zurückgenommen wird . 2. NV: Die einmal begründete örtliche Zuständigkeit eines FG besteht fort, solange der Streitgegenstand des betreffenden Verfahrens …
BFH, Beschl. v. 12.02.2014 – V B 39/13 · 5. Senat
Leitsatz: 1. NV: Der BFH prüft bei einer Entscheidung über eine Revision oder über eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht, ob das FG für seine Entscheidung örtlich zuständig war. 2. NV: Bei der Frage, ob durch einen längeren Auslandsaufenthalt ein volljähriges Kind seinen inländischen Wohnsitz aufgegeben oder beibehalten hat, handelt es sich um eine Einzelfallwürdigung, die sich abstrakt …
BFH, Beschl. v. 11.01.2013 – V S 27/12 (PKH) · 5. Senat
Leitsatz: 1. NV: Ein Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers (§ 52 Abs. 1 FGO i.V.m. § 185 GVG) besteht für die mündliche Verhandlung, nicht jedoch für die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und zur Überprüfung von Entscheidungen eines Gerichts außerhalb der mündlichen Verhandlung . 2. NV: Über die Zuziehung eines Dolmetschers entscheidet das FG nach pflichtgemäßem Ermessen; es besteht kein …
BFH, Beschl. v. 20.12.2012 – IV B 93/12 · 4. Senat
Leitsatz: 1. NV: Ein Fall des § 17a Abs. 3 Sätze 1 und 2 GVG liegt nicht vor, wenn es nicht um die Zulässigkeit des Finanzrechtsweges, sondern um die Frage geht, welcher Senat des für die Entscheidung zuständigen FG nach dessen Geschäftsverteilungsplan als gesetzlicher Richter zur Entscheidung berufen ist. 2. NV: Die Möglichkeit, vorab am Beschlusswege über die Zuständigkeit nach dem gerichtsinternen …
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