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Zitierfest

FGO · Finanzgerichtsordnung

§ 66 FGO

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Durch Erhebung der Klage wird die Streitsache rechtshängig. In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache erst mit Zustellung der Klage rechtshängig.

Rechtsprechung zu § 66 FGO

34 Entscheidungen zitieren § 66 FGO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 25.10.2016 – X K 3/15 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Wird eine Verzögerungsrüge erstmals deutlich nach dem Zeitpunkt erhoben, ab dem die Verfahrensdauer bei objektiver Betrachtung als unangemessen anzusehen ist, ist die Rückwirkung der Verzögerungsrüge für Zwecke der Begründung eines Geldanspruchs auf Entschädigung im Regelfall auf einen Zeitraum von gut sechs Monaten begrenzt (Anschluss an Senatsurteil vom 6. April 2016 X K 1/15, BFHE 253 …
  • BFH, Beschl. v. 10.12.2020 – IX B 114/19 · 9. Senat

    Leitsatz: NV: Hat das Finanzgericht in einer anderweitig rechtshängigen Sache eine (unzulässige) Sachentscheidung getroffen, liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung von § 66 der Finanzgerichtsordnung.
  • BFH, Urt. v. 12.07.2017 – X K 3-7/16, X K 3/16, X K 4/16, X K 5/16, X K 6/16, X K 7/16 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Auch nach der mit Wirkung zum 15. Oktober 2016 vorgenommenen Anfügung des § 66 Satz 2 FGO ist für die Wahrung der sechsmonatigen Klagefrist bei einer Entschädigungsklage bereits der Eingang dieser Klage beim BFH maßgebend, nicht aber der --nunmehr erst mit der Zustellung der Klage beim Beklagten gegebene-- Eintritt der Rechtshängigkeit. 2. Bei einer auf die Zahlung einer Geldentschädigung …
  • BFH, Beschl. v. 02.04.2014 – I B 21/13 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel aufgrund eines Organisationsaktes der Finanzverwaltung tritt im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann ein, wenn der maßgebende Organisationsakt zwischen der Zustellung des FG-Urteils und der Einlegung der Beschwerde in Kraft getreten ist . 2.NV: Zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz sowie eines Verfahrensfehlers .
  • BFH, Urt. v. 06.04.2022 – X K 5/21 (X K 2/19), X K 5/21, X K 2/19 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Entschädigungsforderung für eine bereits vor Beendigung des Ausgangsverfahrens erhobene Entschädigungsklage kann innerhalb der Frist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG im Wege der Klageerweiterung erhöht werden. 2. NV: Wird ein zunächst beantragter Entschädigungsbetrag nachträglich erhöht, sind Prozesszinsen für den Erhöhungsbetrag erst ab dessen Geltendmachung zu zahlen. 3. NV: Auch eine …
  • BFH, Urt. v. 08.06.2021 – II R 15/20 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Macht der Kläger einen Anspruch geltend, hat das FG über alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu entscheiden. 2. NV: Wird eine weitere Klage unter Berufung auf eine andere Anspruchsgrundlage erhoben, ist diese nicht wegen doppelter Rechtshängigkeit als unzulässig abzuweisen, sondern mit der ersten Klage zu verbinden (Anschluss an ständige Rechtsprechung).

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