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Zitierfest

FGO · Finanzgerichtsordnung

§ 145 FGO

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Die Anfechtung der Entscheidung über die Kosten ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

Rechtsprechung zu § 145 FGO

26 Entscheidungen zitieren § 145 FGO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Beschl. v. 14.03.2012 – II B 109/11 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die vom BVerfG ausgesprochene Weitergeltungsanordnung für eine mit dem GG unvereinbare Rechtsnorm ist für die Gerichte verbindlich. Für die Überprüfung dieser Weitergeltungsordnung durch die Fachgerichte gibt es keine verfahrensrechtliche Handhabe. 2. NV: Die sich aus § 145 FGO ergebene Unzulässigkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung gilt auch für die Beschwerde gegen die …
  • BFH, Beschl. v. 30.01.2012 – VII B 187/11 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG ist unzulässig, weil diese nicht mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden kann. Das gilt auch, wenn das Rechtsmittel in der Hauptsache --wie im Streitfall die Nichtzulassungsbeschwerde-- keinen Erfolg hat (§ 145 FGO), und zwar selbst dann, wenn in Bezug auf die Kostenentscheidung Revisionszulassungsgründe hinsichtlich der …
  • BFH, Beschl. v. 20.05.2016 – III B 62/15 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen einer Abweichung des Urteils des FG von anderen Entscheidungen setzt voraus, dass das FG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen ist, dass dabei über dieselbe Rechtsfrage entschieden wurde und diese für beide Entscheidungen rechtserheblich war, dass die Entscheidungen zu …
  • BFH, Beschl. v. 30.09.2013 – III B 20/12 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Die Rüge einer fehlerhaften Kostenentscheidung kann nicht zur Zulassung der Revision führen, wenn der Nichtzulassungsbeschwerde in der Hauptsache der Erfolg zu versagen ist oder in Bezug auf die Hauptsache gar keine Zulassungsgründe i.S. des § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden. 2. NV: Zu den Darlegungsanforderungen bei Gehörs- und Sachaufklärungsrügen.
  • BFH, Beschl. v. 14.01.2025 – X B 72/23 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes hat das Gericht bei Streit über das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 24b Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag die andere volljährige Person, mit der die Haushaltsgemeinschaft bestehen könnte, als Zeugen zu vernehmen. 2. NV: § 68 der Finanzgerichtsordnung dient der Herstellung …
  • BFH, Beschl. v. 03.07.2019 – VIII B 86/18 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kommt nicht in Betracht, wenn das FG ersichtlich von der Rechtsauffassung des BFH ausgegangen ist und sie seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, diese aber aus Sicht des Beschwerdeführers falsch angewendet hat . 2. NV: Außergerichtliche Verfahrenskosten, die wegen eines Antrags auf AdV eines angefochtenen …

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