Zum Inhalt springen
Zitierfest

FamFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 396 FamFG

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

(entfallen)

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 396 FamFG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 396 FamFG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten