Zum Inhalt springen
Zitierfest

FamFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 374 FamFG – Registersachen

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Registersachen sind

  • 1. Handelsregistersachen,
  • 2. Gesellschaftsregistersachen,
  • 3. Genossenschaftsregistersachen,
  • 4. Partnerschaftsregistersachen,
  • 5. Vereinsregistersachen.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 374 FamFG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 374 FamFG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten