Registersachen sind
- 1. Handelsregistersachen,
- 2. Gesellschaftsregistersachen,
- 3. Genossenschaftsregistersachen,
- 4. Partnerschaftsregistersachen,
- 5. Vereinsregistersachen.
FamFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Registersachen sind
Mit Zitierfest schlägt Claude § 374 FamFG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 374 FamFG? Zitiere den Wortlaut.“