Zum Inhalt springen
Zitierfest

FamFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 186 FamFG – Adoptionssachen

Amtliche Fassung, Stand 23.04.2026.

Adoptionssachen sind Verfahren, die

  • 1. die Annahme als Kind,
  • 2. die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
  • 3. die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
  • 4. die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

betreffen.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 186 FamFG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 186 FamFG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten