Ehesachen sind Verfahren
- 1. auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
- 2. auf Aufhebung der Ehe und
- 3. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.
FamFG · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Ehesachen sind Verfahren
Mit Zitierfest schlägt Claude § 121 FamFG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 121 FamFG? Zitiere den Wortlaut.“