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Zitierfest

EUV · Vertrag über die Europäische Union

Art. 26 EUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Der Europäische Rat bestimmt die strategischen Interessen der Union und legt die Ziele und die allgemeinen Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fest, und zwar auch bei Fragen mit verteidigungspolitischen Bezügen. Er erlässt die erforderlichen Beschlüsse.

Wenn eine internationale Entwicklung es erfordert, beruft der Präsident des Europäischen Rates eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates ein, um die strategischen Vorgaben für die Politik der Union angesichts dieser Entwicklung festzulegen.

(2) Der Rat gestaltet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und fasst die für die Festlegung und Durchführung dieser Politik erforderlichen Beschlüsse auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien und strategischen Vorgaben.

Der Rat und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik tragen für ein einheitliches, kohärentes und wirksames Vorgehen der Union Sorge.

(3) Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird vom Hohen Vertreter und von den Mitgliedstaaten mit einzelstaatlichen Mitteln und den Mitteln der Union durchgeführt.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 26 EUV verweisen

Rechtsprechung zu Art. 26 EUV

15 Entscheidungen zitieren Art. 26 EUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 28.02.2023 – C-695/20 · Große Kammer

    Fenix International Ltd gegen Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs. Vorlage zur Vorabentscheidung – Durchführungsbefugnis des Rates der Europäischen Union – Art. 291 Abs. 2 AEUV – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG – Art. 28 und Art. 397 – Steuerpflichtiger …

  • EuGH, Urt. v. 15.10.2014 – C-65/13 · Zweite Kammer

    Europäisches Parlament gegen Europäische Kommission. Nichtigkeitsklage – Verordnung (EU) Nr. 492/2011 – Durchführungsbeschluss 2012/733/EU – EURES-Netz – Durchführungsbefugnis der Europäischen Kommission – Umfang – Art. 291 Abs. 2 AEUV.

  • EuGH, Urt. v. 10.09.2024 – C-29/22 P und C-44/22 P · Große Kammer

    KS u. a. gegen Rat der Europäischen Union u. a. Rechtsmittel – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP – Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (Eulex Kosovo) – Schadensersatzklage – Schaden, der durch verschiedene Handlungen und …

  • EuG, Urt. v. 22.03.2023 – T-825/19 und T-826/19 · Erste erweiterte Kammer

    Tazzetti SpA und Tazzetti, SA gegen Europäische Kommission. Umwelt – Verordnung (EU) Nr. 517/2014 – Fluorierte Treibhausgase – Elektronisches Register für Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen – Unternehmen mit demselben wirtschaftlichen Eigentümer – Einziger …

  • EuGH, Urt. v. 05.05.2015 – C-146/13 · Große Kammer

    Königreich Spanien gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit – Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes – Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 – Art. 118 Abs. 1 AEUV – Rechtsgrundlage – Art. 291 AEUV – Übertragung von …

  • EuG, Urt. v. 09.09.2026 – T-457/24 · Große Kammer

    Ungarn gegen Facilité européenne pour la paix und Rat der Europäischen Union. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Europäische Friedensfazilität (EFF) – Beschluss des EFF‑Ausschusses über die Zuweisung der ersten Tranche der außerordentlichen Einnahmen aus den eingefrorenen russischen …

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