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Zitierfest

EUV · Vertrag über die Europäische Union

Art. 15 EUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.

(2) Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.

(3) Der Europäische Rat tritt zweimal pro Halbjahr zusammen; er wird von seinem Präsidenten einberufen. Wenn es die Tagesordnung erfordert, können die Mitglieder des Europäischen Rates beschließen, sich jeweils von einem Minister oder – im Fall des Präsidenten der Kommission – von einem Mitglied der Kommission unterstützen zu lassen. Wenn es die Lage erfordert, beruft der Präsident eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates ein.

(4) Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist, entscheidet der Europäische Rat im Konsens.

(5) Der Europäische Rat wählt seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren; der Präsident kann einmal wiedergewählt werden. Im Falle einer Verhinderung oder einer schweren Verfehlung kann der Europäische Rat ihn im Wege des gleichen Verfahrens von seinem Amt entbinden.

(6) Der Präsident des Europäischen Rates

  • a) führt den Vorsitz bei den Arbeiten des Europäischen Rates und gibt ihnen Impulse,
  • b) sorgt in Zusammenarbeit mit dem Präsidenten der Kommission auf der Grundlage der Arbeiten des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" für die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten des Europäischen Rates,
  • c) wirkt darauf hin, dass Zusammenhalt und Konsens im Europäischen Rat gefördert werden,
  • d) legt dem Europäischen Parlament im Anschluss an jede Tagung des Europäischen Rates einen Bericht vor.

Der Präsident des Europäischen Rates nimmt auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft, unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Außenvertretung der Union in Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahr.

Der Präsident des Europäischen Rates darf kein einzelstaatliches Amt ausüben.

Rechtsprechung zu Art. 15 EUV

18 Entscheidungen zitieren Art. 15 EUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 06.09.2017 – C-643/15 und C-647/15 · Große Kammer

    Slowakische Republik und Ungarn gegen Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Beschluss (EU) 2015/1601 – Vorläufige Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten der Hellenischen Republik und der Italienischen Republik – Notlage bestimmter Mitgliedstaaten aufgrund eines …

  • EuGH, Urt. v. 16.02.2022 – C-156/21 · Plenum

    Ungarn gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 – Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Europäischen Union – Schutz des Haushalts der Union im Fall von Verstößen gegen die Grundsätze der …

  • EuGH, Urt. v. 21.06.2018 – C-5/16 · Zweite Kammer

    Republik Polen gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Beschluss (EU) 2015/1814 – Bestimmung der Rechtsgrundlage – Berücksichtigung der Wirkungen der Handlung – Fehlen – Art. 192 Abs. 1 AEUV – Art. 192 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c AEUV – Maßnahmen, welche …

  • EuG, Urt. v. 14.03.2018 – T-533/15 und T-264/16 · Dritte Kammer

    Il-Su Kim u. a. gegen Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Restriktive Maßnahmen gegen Nordkorea zur Verhinderung der nuklearen Proliferation – Liste der Personen und Organisationen, für die das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen …

  • EuG, Urt. v. 20.11.2017 – T-452/15 · Vierte Kammer

    Andrei Petrov u. a. gegen Europäisches Parlament. Mitglied des Europäischen Parlaments – Verweigerung des Zugangs zu den Gebäuden des Parlaments – Drittstaatsangehöriger – Art. 21 der Charta der Grundrechte – Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft – Diskriminierung wegen der …

  • EuGH, Beschl. v. 14.01.2016 – C-517/15 P-R

    AGC Glass Europe u. a. gegen Europäische Kommission. Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsmittel – Aussetzung der Durchführung eines Urteils des Gerichts der Europäischen Union – Antrag auf vertrauliche Behandlung bestimmter Informationen, die in einem Beschluss der Europäischen Kommission zur …

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