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Zitierfest

EUV · Vertrag über die Europäische Union

Art. 14 EUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.

(2) Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammen. Ihre Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze.

Der Europäische Rat erlässt einstimmig auf Initiative des Europäischen Parlaments und mit dessen Zustimmung einen Beschluss über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, in dem die in Unterabsatz 1 genannten Grundsätze gewahrt sind.

(3) Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

(4) Das Europäische Parlament wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium.

Rechtsprechung zu Art. 14 EUV

26 Entscheidungen zitieren Art. 14 EUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 06.12.2022 – 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Zulassung einer auf eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 79 Abs. 3 GG gestützten Verfassungsbeschwerde gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz gewährleistet, dass das Recht auf demokratische Selbstbestimmung nicht ins Leere läuft. 2. Aus Sicht des Grundgesetzes begegnet die im …
  • EuGH, Urt. v. 19.12.2019 – C-502/19 · Große Kammer

    Strafverfahren gegen Oriol Junqueras Vies. Vorlage zur Vorabentscheidung – Beschleunigtes Verfahren – Institutionelles Recht – Bürger der Europäischen Union, der ins Europäische Parlament gewählt wurde, als er sich im Rahmen eines Strafverfahrens in Untersuchungshaft befand – Art. 14 EUV – Begriff …

  • EuGH, Urt. v. 21.06.2018 – C-5/16 · Zweite Kammer

    Republik Polen gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union. Nichtigkeitsklage – Beschluss (EU) 2015/1814 – Bestimmung der Rechtsgrundlage – Berücksichtigung der Wirkungen der Handlung – Fehlen – Art. 192 Abs. 1 AEUV – Art. 192 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. c AEUV – Maßnahmen, welche …

  • EuG, Urt. v. 20.11.2017 – T-452/15 · Vierte Kammer

    Andrei Petrov u. a. gegen Europäisches Parlament. Mitglied des Europäischen Parlaments – Verweigerung des Zugangs zu den Gebäuden des Parlaments – Drittstaatsangehöriger – Art. 21 der Charta der Grundrechte – Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft – Diskriminierung wegen der …

  • EuGH, Urt. v. 06.10.2015 – C-650/13 · Große Kammer

    Thierry Delvigne gegen Commune de Lesparre Médoc und Préfet de la Gironde. Vorlage zur Vorabentscheidung – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 39 und 49 – Europäisches Parlament – Wahlen – Aktives Wahlrecht – Unionsbürgerschaft – Rückwirkung des milderen Strafgesetzes – Nationale …

  • EuGH, Urt. v. 14.04.2015 – C-409/13 · Große Kammer

    Rat der Europäischen Union gegen Europäische Kommission. Nichtigkeitsklage – Makrofinanzhilfen an Drittländer – Beschluss der Kommission, einen Vorschlag für eine Rahmenverordnung zurückzunehmen – Art. 13 Abs. 2 EUV und 17 EUV – Art. 293 AEUV – Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung – …

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