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Zitierfest

EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung

Art. 25 EuInsVO – Vernetzung von Insolvenzregistern

Amtliche Fassung, Stand 06.11.2025.

(1) Die Kommission richtet im Wege von Durchführungsrechtsakten ein dezentrales System zur Vernetzung der Insolvenzregister ein. Dieses System besteht aus den Insolvenzregistern und dem Europäischen Justizportal, das für die Öffentlichkeit als zentraler elektronischer Zugangspunkt zu Informationen im System dient. Das System bietet für die Abfrage der Pflichtinformationen und alle anderen Dokumente oder Informationen in den Insolvenzregistern, die von den Mitgliedstaaten über das Europäische Justizportal verfügbar gemacht werden, einen Suchdienst in allen Amtssprachen der Organe der Union.

(2) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten gemäß dem Verfahren nach Artikel 87 bis zum 26. Juni 2019 Folgendes fest:

  • a) die technischen Spezifikationen für die elektronische Kommunikation und den elektronischen Informationsaustausch auf der Grundlage der festgelegten Schnittstellenspezifikation für das System zur Vernetzung der Insolvenzregister;
  • b) die technischen Maßnahmen, durch die die IT-Mindestsicherheitsstandards für die Übermittlung und Verbreitung von Informationen innerhalb des Systems zur Vernetzung der Insolvenzregister gewährleistet werden;
  • c) die Mindestkriterien für den vom Europäischen Justizportal bereitgestellten Suchdienst anhand der Informationen nach Artikel 24;
  • d) die Mindestkriterien für die Anzeige der Suchergebnisse in Bezug auf die Informationen nach Artikel 24;
  • e) die Mittel und technischen Voraussetzungen für die Verfügbarkeit der durch das System der Vernetzung von Insolvenzregistern angebotenen Dienste und
  • f) ein Glossar mit einer allgemeinen Erläuterung der in Anhang A aufgeführten nationalen Insolvenzverfahren.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 25 EuInsVO verweisen

Rechtsprechung zu Art. 25 EuInsVO

4 Entscheidungen zitieren Art. 25 EuInsVO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 10.09.2015 – IX ZR 304/13 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im Inland.
  • BGH, Beschl. v. 21.06.2012 – IX ZR 2/12 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird zur Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. Nr. L 160, S. 1) folgende Frage vorgelegt: Sind die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen …
  • BGH, Beschl. v. 08.05.2014 – IX ZB 35/12 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Frage, ob die EuGVVO oder die EuInsVO anwendbar ist, die lückenlos ineinander greifen, ist hinsichtlich eines geltend gemachten ordre-public-Vorbehalts nicht entscheidungserheblich, wenn sich die Auslegung des Art. 26 EuInsVO bei einer insolvenzbezogenen Einzelentscheidung in einem kontradiktorischen Verfahren an den zu Art. 34 Nr. 1 EuGVVO entwickelten Maßstäben orientiert (Fortführung …
  • BGH, Beschl. v. 08.11.2012 – IX ZB 120/11, IX ZA 12/11 · 9. Zivilsenat

    Rechtsbeschwerde im Vollstreckbarerklärungsverfahren für ein polnisches Urteil über die Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung: Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Zustellung eines die Verteidigungsrechte des Rechtsbeschwerdeführers verletzenden Schriftstückes; dynamische …

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