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Zitierfest

EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung

Art. 19 EuInsVO – Grundsatz

Amtliche Fassung, Stand 06.11.2025.

(1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch ein nach Artikel 3 zuständiges Gericht eines Mitgliedstaats wird in allen übrigen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald die Entscheidung im Staat der Verfahrenseröffnung wirksam ist.

Die Regel nach Unterabsatz 1 gilt auch, wenn in den übrigen Mitgliedstaaten über das Vermögen des Schuldners wegen seiner Eigenschaft ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden könnte.

(2) Die Anerkennung eines Verfahrens nach Artikel 3 Absatz 1 steht der Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 3 Absatz 2 durch ein Gericht eines anderen Mitgliedstaats nicht entgegen. In diesem Fall ist das Verfahren nach Artikel 3 Absatz 2 ein Sekundärinsolvenzverfahren im Sinne von Kapitel III.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 19 EuInsVO verweisen

Rechtsprechung zu Art. 19 EuInsVO

9 Entscheidungen zitieren Art. 19 EuInsVO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG München, Beschl. v. 30.10.2024 – 14 U 2456/24 e · 1. Zivilsenat

    Wirkungen der Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens auf den inländischen Rechtsstreit bei behaupteter Zuständigkeitserschleichung

  • OLG München, Beschl. v. 20.01.2025 – 14 U 2456/24 e · 1. Zivilsenat

    Anerkennung der Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens - ordre public-Vorbehalt

  • BFH, Beschl. v. 17.08.2016 – VII B 59/16 · 7. Senat

    Leitsatz: Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dessen Recht eröffnet worden ist.
  • BGH, Beschl. v. 31.01.2019 – I ZB 114/17 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Kaffeekapsel I Die Eröffnung eines inländischen oder anerkennungsfähigen ausländischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen desjenigen, der beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung einer Marke wegen absoluter Schutzhindernisse beantragt, führt zur Unterbrechung des Verfahrens, wenn der Löschungsantragsteller und der Markeninhaber Wettbewerber sind. In diesem Fall besteht auch ohne …
  • BGH, Beschl. v. 08.12.2022 – IX ZB 72/19 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: Nach dem autonomen internationalen Insolvenzrecht hindert ein in einem Drittstaat gestellter Eröffnungsantrag allein nicht die internationale Zuständigkeit deutscher Insolvenzgerichte.
  • EuG, Urt. v. 22.09.2021 – T-169/20 · Neunte Kammer

    Marina Yachting Brand Management Co. Ltd gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Unionsmarke – Verfahren für den Widerruf von Entscheidungen oder für die Löschung von Eintragungen – Löschung einer Eintragung im Register, die offensichtlich mit einem dem EUIPO anzulastenden Fehler …

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