Für die Zwecke dieser Verordnung kann ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung, eine Gemeinschaftsmarke oder jedes andere durch Unionsrecht begründete ähnliche Recht nur in ein Verfahren nach Artikel 3 Absatz 1 miteinbezogen werden.
EuInsVO · Europäische Insolvenzverordnung
Art. 15 EuInsVO – Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung und Gemeinschaftsmarken
Amtliche Fassung, Stand 06.11.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf Art. 15 EuInsVO verweisen
Rechtsprechung zu Art. 15 EuInsVO
5 Entscheidungen zitieren Art. 15 EuInsVO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 07.12.2017 – VII ZR 101/14 · 7. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Nach Art. 39 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG) obliegt es dem Käufer, einen Mangel der Ware innerhalb angemessener Frist anzuzeigen. Diese Obliegenheit besteht nach Art. 3 Abs. 2 CISG nicht bei Verträgen, bei denen der überwiegende Teil der Pflichten der Partei, die die Ware liefert, in der Ausführung von Arbeiten …
BGH, Urt. v. 18.09.2014 – VII ZR 58/13 · 7. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Eine endgültige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Unternehmer während der vorprozessualen umfassenden Auseinandersetzung nachhaltig und beharrlich das Vorliegen von Mängeln verneint und eine Pflicht zur Gewährleistung schlechthin bestreitet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. November 2001, VII ZR 373/99, BauR 2002, 310 = NZBau 2002, 89). 2. Eine in einem englischen …
BGH, Zwischenurt. v. 23.04.2013 – X ZR 169/12 · 10. Zivilsenat
Leitsatz: Aufnahme des Patentnichtigkeitsverfahrens Das durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Patentinhabers unterbrochene Patentnichtigkeitsverfahren betrifft im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 1 InsO die Aussonderung eines Gegenstands aus der Insolvenzmasse und kann daher sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Kläger aufgenommen werden.
BFH, Beschl. v. 09.02.2015 – VII B 104/13 · 7. Senat
Leitsatz: 1. NV: Bezüglich eines unterbrochenen Verfahrens dürfen keine Prozesshandlungen vorgenommen werden. Ein dennoch ergangenes Urteil ist klarstellend aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen. 2. NV: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners oder eines entsprechenden Verfahrens in einem anderen Staat der …
BPatG, Urt. v. 10.07.2013 – 4 Ni 8/11 (EP) · 4. Senat
Leitsatz: 1. Richtiger Beklagter im Nichtigkeitsverfahren ist wegen der ausschließlich auf die Eintragung im Patentregister abstellenden passiven Prozessführungsbefugnis nach § 81 Abs. 1 Satz 2 PatG auch im Falle der Insolvenz der als Patentinhaber im Patentregister eingetragene Gemeinschuldner und nicht der Insolvenzverwalter. 2. Eine vor Klageerhebung erfolgte Umschreibung im Patentregister, welche …