Die zuständige Behörde oder das Gericht des Ursprungsmitgliedstaats stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung mit einer Zusammenfassung der in der öffentlichen Urkunde beurkundeten vollstreckbaren Verpflichtung oder der in dem gerichtlichen Vergleich beurkundeten Parteivereinbarung unter Verwendung des Formblatts in Anhang II aus.
EuGVVO · Brüssel-Ia-Verordnung – Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen
Art. 60 EuGVVO
Verweise
Vorschriften, die auf Art. 60 EuGVVO verweisen
- Art. 57 EuGVVO
- Anhang III EuGVVO
- § 1110 ZPO – Zuständigkeit
- § 1111 ZPO – Verfahren
Rechtsprechung zu Art. 60 EuGVVO
21 Entscheidungen zitieren Art. 60 EuGVVO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 14.11.2017 – VI ZR 73/17 · 6. Zivilsenat
Leitsatz: Der Begriff des satzungsmäßigen Sitzes i.S.d. Art. 63 Abs. 1 lit. a EuGVVO nF/Art. 60 Abs. 1 lit. a EuGVVO aF setzt keine Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit am Ort des Satzungssitzes voraus. Es bedarf keines über den Registertatbestand hinausgehenden realwirtschaftlichen Bezugs (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2011, II ZR 28/10, BGHZ 190, 242 Rn. 19 ff.).
BAG, Urt. v. 19.03.2014 – 5 AZR 252/12 (B) · 5. Senat
Leitsatz: Die Unterzeichnung eines in deutscher Sprache abgefassten schriftlichen Arbeitsvertrags darf der Arbeitgeber auch dann als Annahmeerklärung verstehen, wenn der Arbeitnehmer der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist.
BGH, Urt. v. 09.03.2010 – XI ZR 93/09 · 11. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Deutsche Gerichte sind international zuständig für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten . 2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells …
BAG, Urt. v. 22.10.2015 – 2 AZR 720/14 · 2. Senat
Leitsatz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf nur dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts gemäß § 85 SGB IX, wenn eine der Varianten des § 2 Abs. 2 SGB IX vorliegt und das Arbeitsverhältnis dem deutschen Vertragsstatut unterfällt.
BAG, Urt. v. 10.04.2014 – 2 AZR 741/13 · 2. Senat
Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich
BAG, Urt. v. 20.02.2014 – 2 AZR 864/12 · 2. Senat
Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht
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