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Zitierfest

EStG · Einkommensteuergesetz

§ 98 EStG – Rechtsweg

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die auf Grund des Abschnitts XI ergehenden Verwaltungsakte ist der Finanzrechtsweg gegeben.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 98 EStG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 98 EStG? Zitiere den Wortlaut.“

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