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Zitierfest

EStG · Einkommensteuergesetz

§ 45e EStG – Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 (ABl. EU Nr. L 157 S. 38) in der jeweils geltenden Fassung im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen umzusetzen. § 45d Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 45e EStG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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