Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale.
EStG · Einkommensteuergesetz
§ 113 EStG – Anspruchsberechtigung
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
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