Zum Inhalt springen
Zitierfest

EStG · Einkommensteuergesetz

§ 113 EStG – Anspruchsberechtigung

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Unbeschränkt Steuerpflichtige nach § 1 Absatz 1, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erzielen, haben Anspruch auf eine Energiepreispauschale.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 113 EStG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 113 EStG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten