Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.
EStG · Einkommensteuergesetz
§ 107 EStG – Anwendung der Abgabenordnung
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
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