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Zitierfest

EGStGB · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Art. 297 EGStGB – Verbot der Prostitution

Amtliche Fassung, Stand 27.03.2024.

(1) Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes

  • 1. für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern,
  • 2. für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder eines gemeindefreien Gebiets,
  • 3. unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebiets

durch Rechtsverordnung verbieten, der Prostitution nachzugehen. Sie kann das Verbot nach Satz 1 Nr. 3 auch auf bestimmte Tageszeiten beschränken.

(2) Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf eine oberste Landesbehörde oder andere Behörden übertragen.

(3) Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum Zwecke der Ausübung der Prostitution (Kasernierungen) sind verboten.

Verweise

Rechtsprechung zu Art. 297 EGStGB

7 Entscheidungen zitieren Art. 297 EGStGB, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 22.10.2024 – 6 BN 1/24 · 6. Senat

    Schutzbedarf und Sensibilität der in einer Sperrbezirksverordnung ausgewiesenen Sperrbezirke

  • BVerwG, Beschl. v. 16.05.2017 – 4 B 24/16 · 4. Senat

    Unwirksamer Bebauungsplan keine "lex posterior"; Überleitung als Bebauungsplan; Verhältnis von Art. 297 Abs. 1 StGBEG und Bauplanungsrecht

  • BVerwG, Beschl. v. 22.03.2016 – 6 B 42/15 · 6. Senat

    Einschränkung der Straßenprostitution durch Sperrgebietsverordnung; Berufsausübungsfreiheit

  • BVerwG, Beschl. v. 26.09.2013 – 6 B 18/13, 6 B 18/13 (6 C 28/13) · 6. Senat

    Revisionszulassung; Erlass von Sperrgebietsverordnungen

  • BFH, Beschl. v. 15.03.2012 – III R 30/10 · 3. Senat

    Leitsatz: Dem Großen Senat des BFH wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Erzielt eine Prostituierte aus ihrer Tätigkeit gewerbliche oder sonstige Einkünfte?
  • BVerwG, Beschl. v. 22.10.2024 – 6 BN 2/24 · 6. Senat

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