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Zitierfest

EGStGB · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Art. 1b EGStGB – Anwendbarkeit der Vorschriften des internationalen Strafrechts

Amtliche Fassung, Stand 27.03.2024.

Soweit das deutsche Strafrecht auf im Ausland begangene Taten Anwendung findet und unterschiedliches Strafrecht im Geltungsbereich dieses Gesetzes gilt, finden diejenigen Vorschriften Anwendung, die an dem Ort gelten, an welchem der Täter seine Lebensgrundlage hat.