Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.
EGStGB · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Art. 11 EGStGB – Freiheitsstrafdrohungen
Amtliche Fassung, Stand 27.03.2024.
Verweise
Vorschriften, die auf Art. 11 EGStGB verweisen
- Art. 12 EGStGB – Geldstrafdrohungen
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