Zum Inhalt springen
Zitierfest

EGStGB · Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Art. 11 EGStGB – Freiheitsstrafdrohungen

Amtliche Fassung, Stand 27.03.2024.

Droht das Gesetz Freiheitsstrafe mit einem besonderen Mindestmaß an, das einen Monat oder weniger beträgt, so entfällt die Androhung dieses Mindestmaßes.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 11 EGStGB verweisen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 11 EGStGB nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 11 EGStGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten