Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
EGBGB · Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Art. 50 EGBGB
Amtliche Fassung, Stand 16.07.2026.
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„Was regelt Art. 50 EGBGB? Zitiere den Wortlaut.“