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Zitierfest

DSA · Digital Services Act – Verordnung über digitale Dienste

Art. 6 DSA – Hosting

Amtliche Fassung, Stand 27.10.2022.

(1) Bei der Durchführung eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der in der Speicherung der von einem Nutzer bereitgestellten Informationen besteht, haftet der Diensteanbieter nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen, sofern er

  • a) keine tatsächliche Kenntnis von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder rechtswidrigen Inhalten hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder rechtswidrige Inhalte offensichtlich hervorgeht, oder
  • b) sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt, zügig tätig wird, um den Zugang zu den rechtswidrigen Inhalten zu sperren oder diese zu entfernen.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

(3) Absatz 1 findet keine Anwendung auf die verbraucherschutzrechtliche Haftung von Online-Plattformen, die Verbrauchern das Abschließen von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen, wenn die Online-Plattform die spezifischen Einzelinformationen dazu darstellt oder die betreffende Einzeltransaktion anderweitig in einer Weise ermöglicht, bei der ein durchschnittlicher Verbraucher davon ausgehen kann, dass die Information oder das Produkt oder die Dienstleistung, die bzw. das Gegenstand der Transaktion ist, entweder von der Online-Plattform selbst oder von einem ihrer Aufsicht unterstehenden Nutzer bereitgestellt wird.

(4) Dieser Artikel lässt die Möglichkeit unberührt, dass eine Justiz- oder Verwaltungsbehörde nach dem Rechtssystem eines Mitgliedstaats vom Diensteanbieter verlangt, eine Zuwiderhandlung abzustellen oder zu verhindern.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 6 DSA verweisen

  • Art. 7 DSA – Freiwillige Untersuchungen auf Eigeninitiative und Einhaltung der Rechtsvorschriften
  • Art. 16 DSA – Melde- und Abhilfeverfahren
  • § 7 DDG – Beschränkte Verantwortlichkeit
  • § 8 DDG – Anspruch auf Sperrung bei Rechtsverletzung

Rechtsprechung zu Art. 6 DSA

5 Entscheidungen zitieren Art. 6 DSA: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG München, Endurt. v. 20.01.2026 – 18 U 2360/25 Pre e · 18. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Ein Social-Media-Profil oder -Konto, das ohne Zustimmung eines Betroffenen durch Verwendung des Namens des Betroffenen und/oder diesen abbildender Fotos der Wahrheit zuwider vorgibt, es handele sich um ein Profil bzw. Konto des Betroffenen, kann dessen Persönlichkeits- bzw. Namensrecht und dessen Recht am eigenen Bild verletzen. 2. Auch unter Geltung des DSA kann der Anbieter eines …
  • OLG Nürnberg, Endurt. v. 23.07.2024 – 3 U 2469/23 · 3. Zivilsenat und Kartellsenat

    Leitsatz: 1. Im Rahmen der Interessenabwägung zur Bestimmung des Überprüfungsaufwands eines Hostproviders einschließlich der Einholung einer Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen darf – da das „Überprüfungs- und Stellungnahmeverfahren“ kein Selbstzweck ist – die Schutzbedürftigkeit des Betroffenen nicht außer Acht gelassen werden: In die Abwägung ist daher einzustellen, inwieweit …
  • OLG Bamberg, Endurt. v. 29.07.2026 – 3 UKl 13/25 e · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Verpflichtung des Anbieters von Online-Plattformen mit Empfehlungssystemen zur Darstellung der wichtigen Parameter gem. Art. 27 Abs. 1, Abs. 2 DSA sowie die Anforderungen an die Zugänglichkeit des Verfahrens zur De-Personalisierung der Feedsverwaltung bei sehr großen Online-Plattformen gem. Art. 27 Abs. 3, 38 DSA dienen – über eine bloße Neben- oder Reflexwirkung hinaus – dem …
  • OLG Bamberg, Endurt. v. 18.03.2026 – 3 UKl 5/25 e · 3. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die öffentlichrechtliche Aufsicht gemäß Art. 51 und Art. 56 Abs. 1 DSA steht einer Klage- und Sachbefugnis eines Verbraucherschutzverbandes, um aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 57 UKlaG im Rahmen eines Unterlassungsklageverfahren vorzugehen, nicht entgegen. 2. Das Verfahren zur De-Personalisierung der Feedsverwaltung gem. Art. 27 Abs. 3, 38 DSA dient dem Datenschutz der …
  • EuG, Urt. v. 19.11.2025 – T-367/23 · Siebte erweiterte Kammer

    Amazon EU Sàrl als Rechtsnachfolgerin von Amazon Services Europe Sàrl gegen Europäische Kommission. Digitale Dienste – Verordnung (EU) 2022/2065 – Benennung einer sehr großen Online-Plattform – Einrede der Rechtswidrigkeit – Zulässigkeit – Art. 33 Abs. 1 und 4 der Verordnung 2022/2065 – Recht auf …

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