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Zitierfest

DRiG · Deutsches Richtergesetz

§ 39 DRiG – Wahrung der Unabhängigkeit

Amtliche Fassung, Stand 22.10.2024.

Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.

Rechtsprechung zu § 39 DRiG

4 Entscheidungen zitieren § 39 DRiG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 20.07.2021 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats - Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung am 30. Juni 2021 begründet trotz zeitlicher Nähe zur mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2021 keine Besorgnis der …

  • BSG, Beschl. v. 11.10.2016 – B 12 KR 39/16 B (amtliche Veröffentlichung) · 12. Senat

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit eines pauschalen Ablehnungsgesuchs gegen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, Beschl. v. 10.03.2016 – I ZB 99/14 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Ein Schiedsspruch kann nicht allein deshalb wegen fehlerhafter Bildung des Schiedsgerichts nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d ZPO aufgehoben werden, weil das Schiedsgericht mit einem Berufsrichter besetzt war, der über keine Genehmigung seiner Nebentätigkeit als Schiedsrichter verfügte oder dem seine Nebentätigkeit als Schiedsrichter nach § 40 Abs. 1 Satz 1 DRiG nicht genehmigt werden durfte …
  • BVerfG, Beschl. v. 11.10.2011 – 2 BvR 1010/10, 2 BvR 1219/10 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Zurückweisung eines Antrag, mit dem ein Verfassungsrichter im Verfahren bzgl des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes wegen Befangenheit abgelehnt wurde – zur Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher oder politischer Äußerungen zum Gegenstand eines …

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