Der Richter hat sich innerhalb und außerhalb seines Amtes, auch bei politischer Betätigung, so zu verhalten, daß das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.
DRiG · Deutsches Richtergesetz
§ 39 DRiG – Wahrung der Unabhängigkeit
Rechtsprechung zu § 39 DRiG
4 Entscheidungen zitieren § 39 DRiG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerfG, Beschl. v. 20.07.2021 – 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats - Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung am 30. Juni 2021 begründet trotz zeitlicher Nähe zur mündlichen Verhandlung am 21. Juli 2021 keine Besorgnis der …
BSG, Beschl. v. 11.10.2016 – B 12 KR 39/16 B (amtliche Veröffentlichung) · 12. Senat
Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit eines pauschalen Ablehnungsgesuchs gegen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit
BGH, Beschl. v. 10.03.2016 – I ZB 99/14 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Ein Schiedsspruch kann nicht allein deshalb wegen fehlerhafter Bildung des Schiedsgerichts nach § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d ZPO aufgehoben werden, weil das Schiedsgericht mit einem Berufsrichter besetzt war, der über keine Genehmigung seiner Nebentätigkeit als Schiedsrichter verfügte oder dem seine Nebentätigkeit als Schiedsrichter nach § 40 Abs. 1 Satz 1 DRiG nicht genehmigt werden durfte …
BVerfG, Beschl. v. 11.10.2011 – 2 BvR 1010/10, 2 BvR 1219/10 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer
Zurückweisung eines Antrag, mit dem ein Verfassungsrichter im Verfahren bzgl des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes wegen Befangenheit abgelehnt wurde – zur Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher oder politischer Äußerungen zum Gegenstand eines …
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