Zum Inhalt springen
Zitierfest

DRiG · Deutsches Richtergesetz

§ 38 DRiG – Richtereid

Amtliche Fassung, Stand 22.10.2024.

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe."

(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 38 DRiG verweisen

  • § 21 DRiG – Entlassung aus dem Dienstverhältnis

Rechtsprechung zu § 38 DRiG

3 Entscheidungen zitieren § 38 DRiG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 12.12.2012 – 2 BvR 1750/12 · 2. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs - hier: Äußerung eines Richters im Verhandlungstermin, "ihn interessiere die Wahrheit nicht", grob unsachlich und zur Begründung der Besorgnis der …

  • BAG, Urt. v. 18.06.2025 – 2 AZR 228/23 · 2. Senat

    Leitsatz: Erweist sich eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist als unwirksam, endet das Arbeitsverhältnis aber aufgrund einer durch Umdeutung gewonnenen ordentlichen Kündigung zum selben Termin, ist die Kündigungsschutzklage insgesamt abzuweisen.
  • BSG, Beschl. v. 31.01.2012 – B 5 R 5/12 BH · 5. Senat

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines Gesuchs zur Ablehnung eines Richters wegen vermeintlicher Befangenheit - erneute Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Vertretungszwang nach § 73 Abs 4 S 1 SGG auch in Anhörungsrügeverfahren)

Weitere Entscheidungen zu § 38 DRiG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 38 DRiG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 38 DRiG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten