Zum Inhalt springen
Zitierfest

DepotG · Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren

§ 8 DepotG – Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

Die für Ansprüche des Hinterlegers geltenden Vorschriften von § 6 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 7 sind sinngemäß auf Ansprüche eines jeden Miteigentümers oder sonst dinglich Berechtigten anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 8 DepotG verweisen

  • § 9a DepotG – Sammelurkunde
  • § 9b DepotG – Elektronische Wertpapiere in Sammeleintragung
  • § 9c DepotG – Elektronische Wertpapiere nach ausländischem Recht
  • § 358 KAGB – Übergangsvorschriften zu § 95 Absatz 2 und § 97 Absatz 1

Rechtsprechung zu § 8 DepotG

2 Entscheidungen zitieren § 8 DepotG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 24.09.2015 – IX ZR 272/13 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: 1a. Inhaberaktien, die in einer bei einer Wertpapiersammelbank verwahrten Sammelurkunde verbrieft sind, können nach den Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen verpfändet werden; dies gilt auch, wenn es sich bei der Sammelurkunde um eine Dauerglobalurkunde handelt. 1b. Durch die Verpfändung von Inhaberaktien begibt sich der Aktieninhaber regelmäßig nicht der verbrieften …
  • BGH, Urt. v. 18.03.2025 – XI ZR 59/23 · 11. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Im Effektengiroverkehr entfalten die Vertragsverhältnisse zwischen den beteiligten Depotbanken keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Bei Wertpapieren, die im Wege der Drittverwahrung sammelverwahrt sind, wird der Hinterleger durch eine Haftung seiner Depotbank als Zwischenverwahrerin nach § 3 Abs. 2 Satz 1 DepotG für ein Verschulden des Drittverwahrers geschützt. Bei im Ausland nicht …

Weitere Entscheidungen zu § 8 DepotG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 DepotG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 DepotG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten