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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Erwägungsgrund 82 CRR

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Im Anschluss an diese Forderung der G20 hat der Basler Ausschuss als Teil der Basel-III-Rahmenregelung die Regelung für das Gegenparteiausfallrisiko erheblich geändert. Die Basel-III-Rahmenregelung wird die Eigenmittelanforderungen für OTC-Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte von Instituten voraussichtlich deutlich verschärfen und für diese starke Anreize schaffen, zentrale Gegenparteien in Anspruch zu nehmen. Die Basel-III-Rahmenregelung dürfte auch weitere Anreize bieten, das Risikomanagement von Risikopositionen gegenüber Gegenparteien zu verbessern, und die aktuelle Regelung für den Umgang mit dem Gegenparteiausfallrisiko hinsichtlich ZGP ändern.