Um Handelshemmnisse und Wettbewerbsverzerrungen aufgrund divergierender nationaler Rechtsvorschriften zu beseitigen und neue Handelshemmnisse und signifikante Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist es deshalb notwendig, eine Verordnung zu verabschieden, die einheitliche und in allen Mitgliedstaaten geltende Vorschriften festlegt.
CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)
Erwägungsgrund 11 CRR
Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.
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