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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 383k CRR – risikogewichteten Positionsbeträge für das Zinsrisiko

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

(1) Bei den in Artikel 383c Absatz 2 genannten Währungen gelten für die einzelnen Unterklassen in Artikel 383k Tabelle 1 die folgenden risikogewichteten Positionsbeträge für Delta-Sensitivitäten gegenüber risikofreien Zinssätzen:

Tabelle 1

UnterklasseLaufzeitRisikogewicht
11 Jahr1,11 %
22 Jahre0,93 %
35 Jahre0,74 %
410 Jahre0,74 %
530 Jahre0,74 %

(2) Bei anderen als den in Artikel 383c Absatz 2 genannten Währungen beträgt das Risikogewicht für Delta-Sensitivitäten gegenüber risikofreien Zinssätzen 1,58 %.

(3) Für das Inflationsrisiko in einer der in Artikel 383c Absatz 2 genannten Währungen beträgt das Risikogewicht der Delta-Sensitivität gegenüber dem Inflationsrisiko 1,11 %.

(4) Für das Inflationsrisiko in einer anderen als den in Artikel 383c Absatz 2 genannten Währungen beträgt das Risikogewicht der Delta-Sensitivität gegenüber dem Inflationsrisiko 1,58 %.

(5) Die auf Sensitivitäten gegenüber Vega-Risikofaktoren des Zinsrisikos und Vega-Risikofaktoren des Inflationsrisikos für alle Währungen angewandten risikogewichteten Positionsbeträge betragen 100 %.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 383k CRR verweisen

  • Art. 383l CRR – Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des Zinsrisikos

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