Zum Inhalt springen
Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 325s CRR – Vega-Risikosensitivitäten

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

(1) Institute berechnen die Vega-Risikosensitivitäten einer Option gegenüber einem Risikofaktor k wie folgt:

[Abbildung]

dabei gilt:

sₖ = die Vega-Risikosensitivität einer Option;

k = ein spezifischer Vega-Risikofaktor aus einer impliziten Volatilität;

volₖ = der als Prozentsatz auszudrückende Wert dieses Risikofaktors; und

x,y = andere Risikofaktoren als volₖ in der Bewertungsfunktion Vᵢ.

(2) Im Falle von Risikokategorien, bei denen die Vega-Risikofaktoren zwar eine Laufzeitdimension haben, die Vorschriften für die Zuordnung der Risikofaktoren aber nicht anwendbar sind, weil die Optionen keine Laufzeit haben, ordnen Institute diese Risikofaktoren der längsten vorgeschriebenen Laufzeit zu. Diese Optionen unterliegen dem Aufschlag für Restrisiken.

(3) Bei anderen Optionen als Strike- oder Barrier-Optionen und bei Optionen mit multiplen Strike- oder Barrier-Möglichkeiten wenden Institute zur Bewertung der Option die intern vom Institut verwendete Zuordnung zu Strikes und Laufzeiten an. Diese Optionen unterliegen ebenfalls dem Aufschlag für Restrisiken.

(4) Institute berechnen kein Vega-Risiko für Verbriefungstranchen des alternativen Korrelationshandelsportfolios gemäß Artikel 325 Absätze 6, 7 und 8, für die es keine implizite Volatilität gibt. Die Eigenmittelanforderungen für Delta-Faktor- und Krümmungsrisiken werden für diese Verbriefungstranchen berechnet.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 325s CRR nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 325s CRR? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten