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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 279 CRR – Berechnung der Risikoposition

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Für die Zwecke der Berechnung der Aufschläge für die Risikokategorien gemäß den Artikeln 280a bis 280f berechnen die Institute die Risikoposition jedes Geschäfts eines Netting-Satzes wie folgt:

Risikoposition = δ · AdjNot · MF

dabei gilt:

δ = das Aufsichtsdelta des Geschäfts, berechnet gemäß der Formel nach Artikel 279a;

AdjNot = der angepasste Nominalbetrag des Geschäfts, berechnet gemäß der Formel nach Artikel 279b; und

MF = der Laufzeitfaktor des Geschäfts, berechnet gemäß der Formel nach Artikel 279c.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 279 CRR verweisen