Der Kreiswahlausschuß stellt fest, wieviel Stimmen im Wahlkreis für die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.
BWahlG · Bundeswahlgesetz
§ 41 BWahlG – Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.