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Zitierfest

BWahlG · Bundeswahlgesetz

§ 41 BWahlG – Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Der Kreiswahlausschuß stellt fest, wieviel Stimmen im Wahlkreis für die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.