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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 82 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Die Vorschriften der §§ 77 bis 79 gelten entsprechend.

(2) Die in § 77 genannten Verfassungsorgane können in jeder Lage des Verfahrens beitreten.

(3) Das Bundesverfassungsgericht gibt auch den Beteiligten des Verfahrens vor dem Gericht, das den Antrag gestellt hat, Gelegenheit zur Äußerung; es lädt sie zur mündlichen Verhandlung und erteilt den anwesenden Prozeßbevollmächtigten das Wort.

(4) Das Bundesverfassungsgericht kann oberste Gerichtshöfe des Bundes oder oberste Landesgerichte um die Mitteilung ersuchen, wie und auf Grund welcher Erwägungen sie das Grundgesetz in der streitigen Frage bisher ausgelegt haben, ob und wie sie die in ihrer Gültigkeit streitige Rechtsvorschrift in ihrer Rechtsprechung angewandt haben und welche damit zusammenhängenden Rechtsfragen zur Entscheidung anstehen. Es kann sie ferner ersuchen, ihre Erwägungen zu einer für die Entscheidung erheblichen Rechtsfrage darzulegen. Das Bundesverfassungsgericht gibt den Äußerungsberechtigten Kenntnis von der Stellungnahme.

Verweise

Vorschriften, die auf § 82 BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 82 BVerfGG

47 Entscheidungen zitieren § 82 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. 2. Dieses …
  • BVerfG, Beschl. v. 11.02.2020 – 1 BvL 11/14 · 1. Senat

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - keine Auslagenerstattung gem § 34a Abs 3 BVerfGG für Kläger des Ausgangsverfahrens mangels Stellung als Beteiligter des Normenkontrollverfahrens

  • BVerfG, Urt. v. 18.07.2012 – 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Die Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 nicht verändert worden ist. 2. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als …
  • BVerfG, Beschl. v. 13.04.2017 – 2 BvL 6/13 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Für die in Art. 105 und Art. 106 GG aufgeführten Steuern und Steuerarten verwendet das Grundgesetz Typusbegriffe. 2. Innerhalb der durch Art. 105 und Art. 106 GG vorgegebenen, weit zu interpretierenden Typusbegriffe steht es dem Gesetzgeber offen, neue Steuern zu "erfinden". 3. Die Zuweisung von Gesetzgebungskompetenzen an Bund und Länder durch Art. 105 GG in Verbindung mit Art. 106 GG ist …
  • BVerfG, Beschl. v. 04.03.2014 – 2 BvL 2/13 · 2. Senat 1. Kammer

    Normenkontrollverfahren bzgl § 23a Abs 1, Abs 3 S 1 SchulG SN 2004 (sächsische Schulnetzplanung) - hier: Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - Unzulässigkeit mangels Antragsbefugnis - keine Möglichkeit der Umdeutung oder eines eA-Erlasses von Amts wegen - Normenkontrollverfahren …

  • BVerfG, Beschl. v. 18.07.2012 – 1 BvL 16/11 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Es verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass eingetragene Lebenspartner vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 nicht wie Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit sind. 2. Eine von der grundsätzlichen Rückwirkung sowohl einer Nichtigkeits- als auch einer Unvereinbarkeitserklärung abweichende Anordnung der Weitergeltung eines als verfassungswidrig erkannten Gesetzes durch …

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